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Apotheke kann nicht als Partnerschaftsgesellschaft betrieben werden
| Der Betrieb einer Apotheke als Partnerschaftsgesellschaft ist nicht möglich. |
Der Bundesgerichtshof (BGH) geht zwar davon aus, dass die Ausübung des selbstständigen Berufs des Apothekers bei nur gutachterlicher und fachlich beratender Tätigkeit die Ausübung eines Freien Berufs i. S. von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) darstellt (BGH, Beschluss vom 12.4.2016, Az. II ZB 7/11, Abruf-Nr. 186241). Dagegen hat der Gesetzgeber bewusst von der Aufnahme des Apothekerberufs in den Katalog des § 1 Abs. 2 S. 2 PartGG abgesehen, weil er den berufsrechtlichen Vorschriften Vorrang einräumen und der Vorschrift des § 8 Apothekengesetz Rechnung tragen wollte.
Quelle: ID 44214078