· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Apotheke(n) als Offene Handelsgesellschaft (OHG) führen - Vorteile und Nachteile
von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Die Zahl der OHG-Apotheken ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: 2004 gab es nach Zahlen der ABDA bundesweit 381 OHG-Apotheken. Im Jahr 2014 zählte die ABDA schon 638 und 2015 662 OHG-Apotheken. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten wird häufiger über die OHG als reizvolle Rechtsform nachgedacht, wenngleich sie auch risikobehaftet ist. AH erklärt, worauf es bei der Gründung und Führung einer OHG im Lichte der besonderen apothekenrechtlichen Vorgaben ankommt. |
Modell für große Apotheken und Filialverbünde
Approbierte können als Partner gemeinsam eine Apotheke leiten. Das kann bei großen Apotheken und Filialverbünden wirtschaftlich sinnvoll sein, denn das Unternehmen muss für zwei Leiter ausreichenden Ertrag erbringen. Ein häufiger Anwendungsfall ist die Aufnahme eines jungen Apothekers durch einen älteren Kollegen, der die Apotheke bisher als Einzelunternehmen geführt hat. Oft ist die spätere vollständige Übernahme der Apotheke durch den jüngeren Apotheker beabsichtigt. Das OHG-Modell wäre für einige Approbierte attraktiv, wenn Teilzeit möglich wäre.
Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
§ 8 S. 1 Apothekengesetz (ApoG) schränkt die Wahl des Apothekers hinsichtlich einer Gesellschaftsform für seinen Apothekenbetrieb ein. Neben dem Einzelunternehmen kommen nur die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die OHG als Gesellschaftsform in Betracht. Tatsächlich bleibt in der Praxis die OHG als einzige Möglichkeit bestehen. Eine GbR, die eine Größenordnung erreicht, ab der eine kaufmännische Betriebsführung erforderlich ist, wandelt sich „automatisch“ zur OHG und muss ins Handelsregister eingetragen werden.
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