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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Das GKV-VSG regelt die Nullretaxation neu

    | Zur Vermeidung unsachgemäßer Retaxationen bei der Abrechnung abgegebener Arzneimittel in Apotheken werden die Partner der Rahmenverträge zukünftig durch das neue Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) verpflichtet, vertraglich die Fälle festzulegen, in denen eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Apotheker damit vor unsachgemäßen Retaxationen geschützt werden. Hierbei sieht das Gesetz für die Vertragspartner eine Einigungsfrist vor mit der Folge, dass es zu einer Schiedsstellenentscheidung kommen kann. Die für Apotheker relevanten Einzelheiten werden in der aktuellen Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ Nr. 7/2015 vorgestellt (siehe kostenlos unter www.ct-retax-kompass.de ). |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 7. September 2015)

    Quelle: ID 43571740