· Fachbeitrag · Gesetzgebung
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Was bringt es für die Apotheken?
von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Das Bundesgesundheitsministerium hat am 13. Oktober 2014 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) veröffentlicht (Abruf-Nr. 143163 ). Mit dem Referentenentwurf ist das Gesetzgebungsverfahren offiziell eröffnet worden. Änderungen und Ergänzungen sind zwar noch möglich, müssen nun aber im weiteren Verlauf im Rahmen von Stellungnahmen mit Nachdruck eingebracht werden. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten zu erwartenden Auswirkungen auf Apotheken. |
Festschreibung des Kassenrabatts
Nach dem aktuellen Entwurf des GKV-VSG soll § 130 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V wie folgt geändert werden: „(…) In Satz 1 wird die Angabe ‚2,05‘ durch die Angabe ‚1,77‘ ersetzt.“
Begründung
Künftig soll die Höhe des Kassenabschlags „aufgrund der bisherigen Konflikte der Vertragspartner“ gesetzlich auf 1,77 Euro festgelegt werden, denn „es ist zu erwarten, dass es auch künftig nicht zu einem Konsens der Vertragspartner […] kommt“, heißt es in dem Entwurf. Damit sind die Politiker auf eine gemeinsame Forderung von DAV und GKV-Spitzenverband eingegangen, die sich im Juli 2014 auf diesen Betrag geeinigt und eine gesetzliche Festschreibung gewünscht hatten.
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