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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Neue Apothekenbetriebsordnung tritt am 12. Juni 2012 in Kraft

    | Heute ist die vierte Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die geänderte Apothekenbetriebsordnung tritt damit am 12. Juni 2012 in Kraft. Die Apothekenbetriebsordnung enthält detaillierte Vorgaben zum Betrieb von Apotheken. Sie dient der Sicherheit von Patientinnen und Patienten, denn sie stellt hohe Anforderungen an die Qualität der in den Apotheken herzustellenden Arzneimittel sowie der Arzneimittelinformation und Beratung. |

     

    Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1987 und bedurfte einer grundlegenden Überarbeitung. Die jetzigen Änderungen sind in einem 2-jährigen Verfahren intensiv diskutiert und beraten worden. Sie betreffen im wesentlichen Vorgaben zur Verbesserung der Qualität der Arzneimittelherstellung sowie deren Dokumentation und zur Information und Beratung in den Apotheken. Die Kundinnen und Kunden in Apotheken werden zukünftig mehr Vertraulichkeit bei der Beratung vorfinden und die verpflichtenden Qualitätsmanagementsysteme werden die Qualität aller Serviceleistungen der Apotheken weiter verbessern.

     

    Die Verordnung leistet insgesamt einen Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit bei einem gleichzeitigen Abbau nicht mehr gerechtfertigter bürokratischer Lasten.

     

    (Pressemitteilung Nr. 39 des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. Juni 2012)

     

    Weiterführende Hinweise

    • „Neue Apothekenbetriebsordnung: Gut für das Berufsgewissen, schlecht für den Geldbeutel“ in: AB Nr. 5/2012, S. 6
    • „Novelle der Apothekenbetriebsordnung: Auf diese Änderungen müssen Sie sich einstellen“ in: AB Nr. 5/2012, S. 13
    Quelle: ID 34115440