· Nachricht · GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Neuregelung zu Nullretaxationen
| Nachdem die Apotheker gegen Nullretaxationen vor dem Bundessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht erfolglos geblieben sind, soll es nun eine Regelung in dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) geben. In § 129 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V soll ergänzt werden: „In dem Rahmenvertrag (Anmerkung: zwischen GKV-Spitzenverband und DAV) ist zu regeln, in welchen Fällen einer Beanstandung der Abrechnung durch Krankenkassen, insbesondere bei Formfehlern, eine Retaxation vollständig oder teilweise unterbleibt.“ Der Gesetzgeber möchte damit in eine bisher ausufernde Nullretaxationspraxis regulierend eingreifen. |
(Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ vom 16. Februar 2015)
Quelle: ID 43189380