· Fachbeitrag · Haftung
Die „Pille danach“: Der Apotheker in der Haftung?
von FA für MedR Rainer Hellweg und Rechtsreferendar Peter Janus, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Seit März 2015 dürfen orale Notfallkontrazeptiva mit den Inhaltsstoffen Levonorgestrel (LNG) und Ulipristalacetat (UPA) auch rezeptfrei in der Apotheke abgegeben werden. Vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung wirft dies neue Haftungsrisiken für den Apotheker auf. AH gibt einen Überblick, was der Apotheker bei der Abgabe und Aufklärung beachten sollte. |
BAK gibt Handlungsempfehlungen
Was im Einzelnen beachtet werden sollte, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) in Handlungsempfehlungen zur „rezeptfreien Abgabe von Notfallkontrazeptiva („Pille danach“)“ konkretisiert. Dort sind Voraussetzungen für die Abgabe genannt und es werden Anwendungshinweise sowie Beratungsinhalte vorgegeben. Für den praktikablen Zugriff gibt es auch eine Checkliste mit folgendem Inhalt:
- Zum einen werden zur Qualitätssicherung der Beratung Fragen und Angaben aufgelistet, die der Apotheker mit der Kundin erörtern sollte. An diesem Katalog könnte sich der Apotheker „entlanghangeln“.
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