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  • · Fachbeitrag · Haftung

    So vermeiden Sie eine Haftung bei der Präsentation von fremden Inhalten auf Ihrer Facebook-Seite

    von RA Alexander Beyer, Düsseldorf, www.bellinger.de 

    | Für den kommerziellen Auftritt einer Apotheke auf einer Facebook-Seite ist es wichtig, dass die Seite mit Leben gefüllt wird. Seiten in sozialen Netzwerken wie Facebook leben davon, dass ihr Betreiber laufend neue Beiträge auf seine Seite stellt und diese dann von den Nutzern kommentiert werden. Dabei müssen die Inhalte keineswegs immer aus Ihrer eigenen Feder stammen. Wenn Sie sich allerdings der Inhalte von Dritten bedienen, gibt es einige Spielregeln zu beachten, um nicht in eine Haftungsfalle zu geraten. |

    Verlinken von fremden Inhalten

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17.7.2003, Az. I ZR 259/00, Urteil unter www.dejure.org) darf auch ohne Zustimmung der Inhaber auf fremde Websites verlinkt werden. Die Verlinkungsverbote, die auf vielen Websites zu finden sind, sind daher rechtlich gesehen wirkungslos.

     

    PRAXISHINWEIS | Eine Apotheke darf auf ihrer Website oder Facebook-Seite ohne Weiteres Links auf fremde Websites setzen. Für Sie als Apotheker bietet es sich vor allem an, interessante Artikel mit gesundheitlichem Bezug fremder Websites auf Ihrer Facebook-Seite zu teilen.