· Nachricht · Heil- und Hilfsmittel-Abrechnung
Zum Anspruch einer Apotheke auf den Beitritt zum Hilfsmittelvertrag nach §127 Abs. 2 SGB V
| Bei Hilfsmitteln wie Kompressionsstrümpfen, Inkontinenzprodukten, Inhalationsgeräten und Milchpumpen müssen sich Apotheken seit dem Wegfall der Zulassungen und der Einführung der Versorgungsberechtigung durch Vertrag mit einer komplexen Vertragssituation auseinandersetzen: Zunehmend werden seitens der Krankenkassen einzelne Produktgruppen aus den Hilfsmittellieferverträgen ausgegliedert und individuellen Vereinbarungen zugeführt. Der „CT-Retax-Kompass“ erläutert in der März-Ausgabe, wie Sie an einem solchen Hilfsmittelvertrag teilnehmen können. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 18. März 2013)
Quelle: ID 38673610