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  • · Fachbeitrag · Heilmittelwerberecht

    EuGH: Bestimmte Öffentlichkeitsinformation zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulässig

    von RA Alexander Maur, Kanzlei am Ärztehaus, Bonn,www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Die Verbreitung von Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel unterfällt nicht in jedem Fall dem Anwendungsbereich heilmittelwerberechtlicher Restriktionen und damit insbesondere nicht dem generellen Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente nach § 10 Heilmittelwerbegesetz (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 5.5.2011, Az: C-316/09, Abruf-Nr: 111891). |

    EuGH präzisiert die Zulässigkeitskriterien

    Den europäischen Richtern zufolge soll der Anwendungsbereich heilmittelwerberechtlicher Restriktionen insbesondere dann nicht betroffen sein, wenn die angebotenen Informationen

     

    • nur demjenigen zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht (sogenannte Pull-Information) und