· Fachbeitrag · Heilmittelwerberecht
EuGH: Bestimmte Öffentlichkeitsinformation zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulässig
von RA Alexander Maur, Kanzlei am Ärztehaus, Bonn,www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Die Verbreitung von Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel unterfällt nicht in jedem Fall dem Anwendungsbereich heilmittelwerberechtlicher Restriktionen und damit insbesondere nicht dem generellen Publikumswerbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente nach § 10 Heilmittelwerbegesetz (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 5.5.2011, Az: C-316/09, Abruf-Nr: 111891). |
EuGH präzisiert die Zulässigkeitskriterien
Den europäischen Richtern zufolge soll der Anwendungsbereich heilmittelwerberechtlicher Restriktionen insbesondere dann nicht betroffen sein, wenn die angebotenen Informationen
- nur demjenigen zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht (sogenannte Pull-Information) und
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