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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Auch Altenheime haben freie Apothekenwahl

    | FRAGE: „Ich habe davon gehört, dass in bestimmten Regionen Altenheime nicht nur von einer Apotheke versorgt werden dürfen, sondern auf mehrere Apotheken aufgeteilt werden müssen, damit nicht eine Apotheke gegenüber den anderen bevorzugt wird. Stimmt das? Haben Altenheime nicht auch eine freie Apothekenwahl, mit welcher sie den Heimvertrag abschließen können?“ |

     

    ANTWORT: Der Gesetzgeber hat in § 12 a Abs. 1 Nr. 5 Apothekengesetz festgelegt, dass der Versorgungsvertrag zwischen Apotheke und Heim keine Ausschließlichkeitsbindung zugunsten einer Apotheke enthalten darf. Das bedeutet: Der Versorgungsvertrag darf keine Klausel enthalten, wonach sich das Heim verpflichtet, die Arzneimittel nur bei einer bestimmten Apotheke zu beziehen. Vielmehr hat der Gesetzgeber die Belieferung durch mehrere öffentliche Apotheken ausdrücklich zugelassen. Dabei sind im Vertrag die Zuständigkeitsbereiche der beteiligten Apotheken klar abzugrenzen.

     

    Zwei Varianten der Belieferung durch mehrere Apotheken bieten sich hier an:

     

    • Die stationsweise Belieferung
    • Die zeitlich begrenzte, wechselseitige Belieferung nach dem Rotationsprinzip

     

    Bei der stationsweisen Belieferung muss im Versorgungsvertrag explizit die von der jeweiligen Apotheke zu beliefernde Station genannt werden. Bei der zeitlich wechselseitigen Belieferung wird im Versorgungsvertrag der Zeitraum genannt, in dem die jeweilige Apotheke für die Belieferung zuständig ist. Die Entscheidung, ob eine einzelne Apotheke oder mehrere Apotheken ein Hein mit Arzneimitteln beliefert, liegt beim Träger des Heims. Dieser hat damit die freie Wahl, wen er an der Versorgung beteiligen möchte. Der Träger eines Heims kann auch eine Gemeinde, eine Stadt oder eine Kirche sein.

     

    Gerade in kleineren Städten und Gemeinden möchte der Heimträger - egal ob das Heim nun eine öffentliche oder eine private Einrichtung ist - häufig einfach aus Gerechtigkeitsgründen mehrere Apotheken an einer Versorgung teilhaben lassen. Hier kennt jeder jeden und der persönliche Kontakt zwischen Pflegepersonal, Bewohnern, Angehörigen und Apothekenmitarbeitern spielt eine große Rolle.

    Quelle: ID 44461445