· Nachricht · Heimversorgung
Die wichtigsten Fragen zum Heimversorgungsvertrag: 1. Wer kann Vertragspartner sein?
| Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen ‒ u. a.: Wer kann Vertragspartner sein? |
Vertragspartner können gemäß § 12a ApoG nur der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer (öffentlichen Voll-)Apotheke und der Träger eines Heims sein. Auf Apothekenseite kommt aber auch der Betreiber einer Filialapotheke als Vertragspartner in Betracht.
Quelle: ID 44846862