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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Die wichtigsten Fragen zum Heimversorgungsvertrag: 10. Muss der Vertrag stets schriftlich gefasst werden?

    | Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen ‒ u. a.: Muss der Vertrag stets schriftlich gefasst werden? |

     

    § 12a ApoG sieht die Schriftform ausdrücklich vor. Deshalb ist der Vertrag schriftlich abzufassen und durch die Vertragsparteien eigenhändig zu unterzeichnen. Möglich ist die Ersetzung der schriftlichen Form durch die elektronische Form oder durch notarielle Beurkundung.

    Quelle: ID 44865296