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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Die wichtigsten Fragen zum Heimversorgungsvertrag: 11. Was gilt hinsichtlich der Vertragsdauer?

    | Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen ‒ u. a.: Was gilt hinsichtlich der Vertragsdauer? |

     

    Im Vertrag sollte vermerkt sein, dass er so lange in Kraft ist, bis er von einem Vertragspartner fristgerecht gekündigt wurde. Diese Regelung kann ggf. durch eine feste Grundlaufzeit von z. B. einem Jahr ergänzt werden, vor welcher der Vertrag nicht gekündigt werden kann.

    Quelle: ID 44865368