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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Die wichtigsten Fragen zum Heimversorgungsvertrag: 4. Welche Pflichten liegen beim Heim?

    | Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen ‒ u. a.: Welche Pflichten liegen beim Heim? |

     

    Folgende Pflichten des Heims müssen im Vertrag genannt werden:

     

    • Das Heim trägt dafür Sorge, dass ausschließlich Verschreibungen für solche Heimbewohner der Apotheke zugeleitet werden, für die die Verpflichtung oder ein Auftrag zur Versorgung vorliegt. Es wird diesbezüglich Erklärungen der Bewohner bzw. deren Betreuer einholen und diese auf Wunsch dem Apotheker vorlegen.
    • Das Heim muss dem Apotheker den jederzeitigen Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährleisten.
    • Es wird mit dem Apotheker zusammenarbeiten und ihn bei der Erfüllung seiner Pflichten unterstützen.

     

    PRAXISHINWEIS | Im Versorgungsvertrag sollte zur dauerhaften Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit auch der ständige Ansprechpartner für den Apotheker genannt werden. Außerdem sollte der Vertrag vorsehen, dass das Heim das Inkasso für die Apotheke übernimmt.

     
    Quelle: ID 44846969