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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Die wichtigsten Fragen zum Heimversorgungsvertrag: 5. Welche Pflichten treffen den Apotheker?

    | Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen ‒ u. a.: Welche Pflichten treffen den Apotheker? |

     

    Der Apotheker übernimmt den Versorgungsauftrag durch Lieferung und ggf. Herstellung der genannten Produkte sowie durch Beratungen und Informationen des Heimpersonals und durch die Überwachung der Vorräte im Heim nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Dabei berücksichtigt er die Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung.

     

    PRAXISHINWEIS | Der Apotheker sollte einen ständigen Ansprechpartner sowie dessen Vertreter im Vertrag nennen.

     
    Quelle: ID 44864396