· Nachricht · Heimversorgung
Die wichtigsten Fragen zum Heimversorgungsvertrag: 9. Was gilt, wenn weitere Leistungen vereinbart werden sollen?
| Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen ‒ u. a.: Was gilt, wenn weitere Leistungen vereinbart werden sollen? |
Der Versorgungsvertrag kann weitere Leistungen vorsehen. In der Praxis wird häufig das Erstellen bewohnerbezogener Wochenblister gegen gesonderte Vergütung vereinbart.
Quelle: ID 44865291