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  • · Nachricht · Leserforum

    Anforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln im Kühlschrank

    Frage: „Gibt es eine gesetzliche Anforderung, dass zur Kontrolle der Temperatur von Medikamentenkühlschränken zwingend Min-Max-Thermometer zum Einsatz kommen müssen?“

     

    Antwort: Für die Lagerung von Arzneimitteln im Heim gibt es nur sehr wenige und dann auch nur allgemein gehaltene gesetzliche Vorgaben:

     

    Nach §16 ApBetrO wird eine übersichtliche Lagerung gefordert, bei der die Qualität der Arzneimittel nicht beeinflusst wird und die so zu handhaben ist, dass Verwechslungen vermieden werden.

     

    § 12a Abs.1 Nr. 2 ApoG verpflichtet den Apotheker, diese ordnungsgemäße Lagerung regelmäßig zu überprüfen. Die Umsetzung dieser Vorschriften bleibt also die Aufgabe des heimversorgenden Apothekers.

     

    Außerdem gilt für den Betrieb von Heimen nach § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz, dass diese nur betrieben werden dürfen, wenn der Träger und die Leitung sicherstellen, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die Heimmitarbeiter mindestens einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden.

     

    Das bedeutet: Eine ordnungsgemäße Arzneimittellagerung ist nur gegeben, wenn die Arzneimittel so gelagert werden, dass sie in ihrer Qualität nicht beeinflusst werden.

     

    Arzneimittel, die im Kühlschrank zu lagern sind, bedürfen bezüglich ihrer Temperaturempfindlichkeit einer besonderen Aufmerksamkeit. Die Qualität dieser Arzneimittel kann nur gewährleistet werden, wenn eine konstante Temperatur gehalten wird, die weder unter 2°C noch über 8°C liegt. Sollte also einmal die Innentemperatur über 8°C oder unter 2°C gelegen haben - sei es durch einen Defekt oder einen unachtsamen Mitarbeiter -, kann dies nur mittels eines Min-Max-Thermometers erkannt werden.

     

    Folgendes ist beim Umgang mit einem Min-Max-Thermometer zu beachten:

     

    • Das Thermometer befindet sich möglichst zentral im Kühlschrank und nicht direkt an der Rückwand. Dort könnte es zu kalt sein und gefrieren. Befindet sich das Thermometer an der Kühlschranktür, besteht die Gefahr, dass das Thermometer zu hohe Temperaturen anzeigt, sobald die Tür geöffnet wird.

     

    • Die Kühlschranktemperatur sollte immer zwischen 2 bis 8° C, möglichst bei 5° C liegen.

     

    • Die Temperatur sollte möglichst täglich überprüft werden. Das Ergebnis ist mit Datum, Uhrzeit und Namenszeichen der kontrollierenden Person zu dokumentieren.

     

    • Das Min-Max-Thermometer muss nach jeder Dokumentation zurückgesetzt werden.

     

    • Die Handhabung des Min-Max-Thermometers sollte den zuständigen Fachkräften erklärt werden.

     

    Hinweis | Einfache Ausführungen eines Min-Max Thermometers gibt es bereits für unter 10 Euro. Neuere Kühlschränke gibt es auch mit digitalen Thermometern, die bei Temperaturschwankungen einen Warnton abgeben und die die Temperatur kontinuierlich dokumentieren.

    Quelle: ID 42870446