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  • · Nachricht · Leserforum

    Rezept nicht fristgerecht eingereicht - bekommt die Apotheke trotzdem eine Vergütung?

    Apotheker/innen, die ältere Rezepte noch nicht abgerechnet haben, sollten nach dem einschlägigen Arzneimittelliefervertrag (ALV) prüfen, ob sie die vorgeschriebene Frist versäumt haben. Sollte dies der Fall sein, ist zu klären, welche Konsequenzen in dem ALV an die Versäumung der Frist geknüpft werden. In der aktuellen Mai-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ lesen Sie die wichtigen Einzelheiten zu dieser Problematik.

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 16. Mai 2012)

    Quelle: ID 33522050