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  • · Nachricht · Leserforum

    Stabilität beim Arzneimittelteilen?

    | FRAGE: „Wo finde ich einen Hinweis, dass die Apotheke, die die Arzneimittel liefert, das Heim davon in Kenntnis setzen muss, welche der gelieferten Medikamente nicht zum Dosettieren geeignet sind? Bei Tropfen und Sprays ist die Sache klar, aber auch ca. die Hälfte der Kapseln und Tabletten dürfen laut Gebrauchsanweisung (Lagerungshinweise!) nicht ausgeblistert werden. Auch die Blisterindustrie kann ja aus diesen Gründen nur ca. 400 Tabletten verblistern.“ |

     

    Antwort: In § 11 Abs. 1 Nr. 10 Heimgesetz ist festgelegt, dass ein Heim nur betrieben werden darf, wenn Träger und Leitung sicherstellen, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden. Diese Beratung sollte möglichst auch eine Schulung zu denjenigen Arzneimitteln enthalten, die überhaupt gestellt werden dürfen. Das Heim trägt die Verantwortung, dass regelmäßige Schulungen zum richtigen Umgang mit Arzneimitteln durchgeführt werden. In der Regel bieten heimversorgende Apotheken zweimal jährlich solche Schulungen an.

     

    Die Thematik, dass Fehler beim Stellen und Verabreichen von Arzneimitteln in vielen Heimen auftreten, ist seit geraumer Zeit bekannt. Auch aus diesem Grund setzt sich das Verblistern durch heimversorgende Apotheken immer mehr durch. Für das Verblistern in der Apotheke gilt: Der heimversorgende Apotheker ist schon aufgrund § 34 Abs. 1 Apothekenbetriebsordnung dazu verpflichtet zu überprüfen, welche Arzneimittel zum Verblistern geeignet sind und welche Arzneimittel zusammen in einem Blister verpackt werden dürfen.

     

    Im Übrigen kann die Blisterindustrie deutlich mehr als 400 Tabletten verblistern. Die Zahl von 400 Tabletten kommt daher, dass die meisten Blisterautomaten nur 400 Plätze für die Medikamentenkanister besitzen. Diese Plätze werden dann mit den jeweils am häufigsten verordneten Mitteln belegt. Allerdings können Kanister ausgetauscht oder mit anderen Produkten bestückt (und kalibriert) werden. Zusätzlich können in jeden Automaten händisch Tabletten oder Kapseln zugeführt und verblistert werden.

     

    (Pressemitteilung von „Heimversorgung“ vom 15. Januar 2015)

    Quelle: ID 43122747