19.03.2021 · Fachbeitrag · Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV)
Änderung der MPAV: Zulassungsstand von Selbsttests für Laien
| Seit die Dritte Verordnung zur Änderung der MPAV im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 03.02.2021 in Kraft getreten ist, gibt es gemäß § 3 Abs. 4 MPAV keine Einschränkungen mehr bei der Abgabe von Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung bei Laien. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat inzwischen die ersten Sonderzulassungen nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Selbsttests erteilt. |
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