· Fachbeitrag · Personal
Ausbilden, so gelingt es: PKA-Ausbildung
von Apothekerin Dr. Constanze Schäfer MHA, Düsseldorf
| In der Apotheke wird vielfältig ausgebildet, u. a. pharmazeutisch kaufmännische Angestellte (PKA) als dualer Ausbildungsberuf. Die duale Ausbildung basiert auf dem Berufsbildungsrecht und der dazugehörigen Ausbildungsordnung. AH berichtet, was Apotheken hierzu wissen müssen. |
Der Ausbildungsvertrag
Normalerweise wird für die duale Ausbildung ein Ausbilderschein benötigt. Für die Freien Berufe entfällt diese Pflicht. Deshalb kann jeder Apothekenleiter ohne weitere Voraussetzungen ausbilden. Wichtig ist, dass der Ausbildungsvertrag durch die zuständige Stelle ‒ das sind für die PKA die Apothekerkammern ‒ genehmigt wird. Vor Beginn der Ausbildung muss der Ausbildungsvertrag eingereicht werden. Ein Bestandteil des Vertrags ist der ausgefüllte und unterschriebene Ausbildungsplan. Der Ausbildungsvertrag regelt insbesondere Folgendes:
- Ziel der Ausbildung: PKA
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