· Fachbeitrag · Personal
Ausbilden, so gelingt es: PTA-Ausbildung
von Apothekerin Dr. Constanze Schäfer MHA, Düsseldorf
| Die angehenden PTA sind während der Famulatur und des Praktikums zweimal in der Apotheke, um ausgebildet zu werden. Das hat sich auch durch das seit dem 01.01.2023 geltende PTA-Reformgesetz nicht geändert. Neu ist, dass PTA-Auszubildende die Möglichkeit der Teilzeitausbildung haben. Das Berufsbild soll moderner, praxisorientierter und attraktiver werden. |
Fachschule und Famulatur
Die PTA, die ihre Ausbildung im Jahr 2023 beginnen, erwartet in der Schule eine deutlich gekürzte Ausbildung in Chemie. Dafür wird der Fokus verstärkt auf Beratung und Information gelegt, die Digitalisierung berücksichtigt und es werden Grundlagen zum Qualitätsmanagement (QM) vermittelt. Am Ablauf der Ausbildung ändert sich nichts: Zunächst wird für zwei Jahre ein Lehrgang an einer PTA-Fachschule durchlaufen. Während der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) sind die 160 Stunden Famulatur zu absolvieren. Die vierwöchige Famulatur kann in mindestens Fünf-Tage-Blöcken auch in verschiedenen Apotheken abgeleistet werden. Wer vor der PTA-Ausbildung bereits eine PKA-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist von der Famulatur befreit. Ziel der Famulatur ist es, das in der Fachschule erworbene Wissen mit der Alltagspraxis der Apotheke zu verknüpfen. Über die Durchführung der Famulatur muss eine Bestätigung durch die Apotheke ausgestellt werden.
Der fachschulische Ausbildungsabschnitt endet mit dem ersten Teil der Prüfung. Danach geht es für sechs Monate zur praktischen Ausbildung in die öffentliche Apotheke. Alternativ können die angehenden PTA auch bis zu drei Monate in einer Krankenhausapotheke und die Restzeit in einer öffentlichen Apotheke ableisten.
Wichtig | Ein Wechsel zwischen Haupt- und Filialapotheken ist nicht möglich, es sei denn, es können weitergehende Ausbildungsinhalte wie z. B. Arbeiten im Sterillabor o. Ä. vermittelt werden.
Den Abschluss des zweiten Ausbildungsabschnitts bildet die Apothekenpraxisprüfung. Ist diese bestanden, kann bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslands die Berufserlaubnis beantragt werden, wenn zusätzlich die Qualifikation in Erster Hilfe in einem Umfang von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten nachgewiesen werden kann.
Neu: Ausbildungsrahmenplan und Praxisanleitung
Für die sechsmonatige praktische Ausbildung schreibt das PTA-Reformgesetz einige Neuerungen vor, die für Apotheken Veränderungen nach sich ziehen. Um die Qualität der Ausbildung zu steigern, wurden Mindestanforderungen für die praktische Ausbildung in Apotheken festlegt. So muss die Apotheke mit PTA-Auszubildenden einen schriftlichen Ausbildungsvertrag mit folgenden Mindestinhalten schließen: Bezeichnung des Berufs, Beginn und Dauer der praktischen Ausbildung, Ausbildungsplan, Dauer der regelmäßigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Höhe der Ausbildungsvergütung und Modalitäten zur Zahlung sowie Dauer des Urlaubs. Der Ausbildungsplan für das sechsmonatige Praktikum muss ebenso wie der Ausbildungsvertrag von Ausbildendem und Auszubildendem unterschrieben und der PTA-Fachschule vorgelegt werden.
Der Ausbildungsplan der „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ der Bundesapothekerkammer bürgt für eine qualitätsgesicherte Ausbildung. Neben dem Ausbildungsplan und nützlichen Hintergrundinformationen umfasst die im Mai 2022 veröffentlichte Richtlinie 19 Arbeitsbögen, die die geforderten Ausbildungsinhalte abdecken (s. Kasten).
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Die PTA-Fachschulen können Empfehlungen zur Umsetzung des Ausbildungsplans geben. Außerdem informieren die PTA-Fachschulen weiterhin zu den Vorgaben, die für die Erstellung des Tagebuchs gelten:
Es müssen
- vier Herstellungen einschließlich Prüfungen,
- vier Prüfungen von Ausgangsstoffen sowie
- zwei allgemeine Arbeitsthemen
abgehandelt werden. Das Tagebuch stellt wie bisher eine Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Prüfungsabschnitt dar und wird während der Ausbildungszeit in der Apotheke bearbeitet. Die dafür notwendigen Materialien, z. B. Chemikalien und Laborgeräte, stellt der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung.
Das PTA-Gesetz fordert zukünftig eine Praxisanleitung als Teil der praktischen Ausbildung. Ein „reines Mitlaufen“ im Betrieb ist mit dem Begriff Praxisanleitung nicht gemeint. Vielmehr werden den PTA-Auszubildenden unter Berücksichtigung ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten Ausbildungsinhalte individuell praxisnah vermittelt. Die Bundesapothekerkammer schlägt dazu das Vier-Stufen-Modell vor (s. Tabelle). Auch zeitlich wird die Praxisanleitung mit der Anforderung von mindestens 10 Prozent der Dauer der praktischen Ausbildung festgelegt. Durchschnittlich also vier Stunden pro Woche müssen PTA-Auszubildende durch Apotheker praktisch ausgebildet werden. Alternativ kann die Ausbildung von einer anderen pharmazeutischen Fachkraft mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung übernommen werden, wenn diese eine pädagogische Zusatzqualifikation nachweisen kann. Wie die pädagogische Zusatzqualifikation aussehen soll, ist bislang nicht definiert.
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1. Stufe | 2. Stufe | 3. Stufe | 4. Stufe |
Erklären | Vormachen | Nachmachen | Üben |
Praxisanleiter/in | Praxisanleiter/in | PTA-Auszubildende/r | PTA-Auszubildende/r |
Theoretisches Wissen wiederholen und erweitern; Ziel und Aufgabe der Praxisanleitung erklären | Praktisches Grundverständnis durch schrittweises Vormachen, Erläutern und Begründen vertiefen | Unter Kontrolle nachmachen und nach Möglichkeit erklären | Selbstständiges Durchführen des Erlernten und weiteres Üben |
PTA-Auszubildende/r muss eventuell Stoff wiederholen, kann Fragen zur Aufgabe stellen | PTA-Auszubildende/r soll sich mit der Arbeitsweise, notwendigen Geräten oder Materialien vertraut machen und nachfragen | Praxisanleiter/in soll bei Bedarf korrigierend eingreifen, erneut vermitteln sowie Feedback geben | Praxisanleiter/in steht für Rückfragen bereit und gibt motivierend Feedback |
Auch wenn die Richtlinie erst ab 2025 verpflichtend greift, sollten Apotheken sich bereits heute mit den Arbeitsbögen und der Praxisanleitung vertraut machen. Selbst die PTA-Auszubildenden, die noch nach den bisher geltenden Regelungen ausgebildet werden, können von der Richtlinie profitieren.
Weiterführender Hinweis
- Die Richtlinie steht als Download unter https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/berufsbilder/pta → „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ zur Verfügung. Die Bundesapothekerkammer bittet ausdrücklich um Evaluation sowie Anregungen und Kritik, um die Arbeitsbögen zu optimieren. Außerdem findet sich auf der Seite auch ein Einführungsvideo zur neuen PTA-Ausbildung.