29.02.2024 · Fachbeitrag · Recht aktuell
BGH: Skonti zählen zu den Preisnachlässen bei Rx-Arzneimitteln
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 08.02.2024 die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 06.06.2023 (Az. 6 U 86/21) zurückgewiesen. In dem Verfahren wurde ein Parallel- und Reimporteur von Arzneimitteln von der Wettbewerbszentrale verklagt, weil er den Apotheken beim Direkteinkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel 3,04 Prozent Rabatt zzgl. 3 Prozent Skonto bei Rechnungsausgleich innerhalb von 14 Tagen angeboten hatte. |
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