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Digitale Meldungen an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen möglich
| Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausschließlich postalisch, sondern auch digital an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. |
Die Meldungen an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 01.01.2028 nur noch digital möglich sein. So steht es in der Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 01.01.2024 in Kraft tritt. In der Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.
Quelle: ID 49855868