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Auch Google-Anzeigen brauchen Pflichtangaben
| In einer Google-Kleinanzeige (AdWords) muss ein Link auf die Pflichtangaben über Risiken und Nebenwirkungen gesetzt werden. Bei der Werbung außerhalb von Fachkreisen müssen solche Kleinanzeigen zwar nicht selbst den kompletten Pflichttext enthalten, aber unmittelbar auf diesen hinweisen. Ein Link müsse automatisch, also ohne weitere Klicks und ohne Scrollen auf der verlinkten Seite zu der Stelle führen, wo sich die Pflichtangaben befinden - so der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall. |
(Pressemitteilung vom „Wirtschaftsbrief Apotheken“ Nr. 1/2014 vom 20. Januar 2014)
Quelle: ID 42467135