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  • · Nachricht · Recht

    Die Nichtbeachtung von Rabattverträgen durch den Apotheker hat Nullretaxation zur Folge

    | Gibt ein Apotheker an einen Versicherten ohne erkennbaren Grund und trotz eines geltenden Rabattvertrags nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein teureres Präparat ab, so hat er keinen Anspruch auf die Vergütung durch die Krankenkasse. Diese Retaxation auf Null ist zur Durchführung der Rabattverträge rechtmäßig. Zu diesem überraschenden Ergebnis ist jetzt das Bundessozialgericht gekommen. Die Einzelheiten zu diesem Urteil lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 8/2013. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 1. August 2013)

    Quelle: ID 42225011