26.11.2015 · Fachbeitrag · Recht
Insolvenzgericht lehnt Eigenverwaltung wegen Straf-Ermittlungen und Falschangaben ab
| Mit dem Eigenverwaltungsverfahren soll der Schuldner die Möglichkeit erhalten, sein Unternehmen mit Unterstützung durch externe Berater unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters zu sanieren. Die Eigenverwaltung soll aber nicht zu Nachteilen der Gläubigergesamtheit führen. Da jedoch eine Benachteiligung der Gläubiger zu befürchten war, lehnte das Amtsgericht (AG) Essen den Antrag eines insolventen Apothekers auf Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens ab (Beschluss vom 1.9.2015, Az. 163 IN 14/15, Abruf-Nr. 145712 ). |
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