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Kündigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)
| Thema Mutterschutz: Wann beginnt eigentlich das Kündigungsverbot nach dem MuSchG? |
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat es noch einmal klargestellt: 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin (BAG, Urteil vom 24.11.2022, Az. 2 AZR 11/22, Abruf-Nr. 233440).
Quelle: ID 49060316