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  • · Nachricht · Recht

    Weitergabe von Arzneimitteln an andere Heimbewohner verboten

    | In letzter Zeit berichten heimversorgende Apotheker immer wieder davon, dass in einigen Heimen nach einem Therapiewechsel oder dem Tod eines Patienten die bereits gestellten oder verblisterten Medikamentenreste zur Versorgung weiterer Patienten verwendet und aufgebraucht werden. Ob es sich hierbei um ein flächendeckendes Problem oder nur um einige Ausnahmefälle handelt, ist schwierig einzuschätzen. Konkretes Zahlenmaterial über die Weiterverwendung von patientenbezogenen verordneten Arzneimitteln im Heim gibt es nach unserem Wissensstand nicht. Interessante Details und die rechtlichen Hintergründe lesen Sie aber in „Heimversorgung“ Nr. 4/2013 unter www.heimversorger.de . |

     

    (Pressemitteilung von „Heimversorgung“ Nr. 4/2013 unter www.heimversorger.de vom 15. Juli 2013)

    Quelle: ID 39980810