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  • · Nachricht · Sozialrecht

    Keine Vermengung von ambulanter und stationärer Arzneimittelversorgung

    | Leistungen der Apotheke werden nicht ohne Weiteres Teil einer stationären Versorgung, wenn es erst durch gesundheitliche Komplikationen zu einer Weiterbehandlung des Patienten im Krankenhaus kommt (, Urteil vom 27.11.2014, Az. B 3 KR 12/13 ) (zur Kommentierung des Urteils des Bundessozialgerichts siehe „CT-Retax-Kompass“ Nr. 7/2015 - kostenlos unter www.ct-retax-kompass.de ). |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 24. November 2015)

    Quelle: ID 43571800