· Nachricht · Sozialrecht
Keine Vermengung von ambulanter und stationärer Arzneimittelversorgung
| Leistungen der Apotheke werden nicht ohne Weiteres Teil einer stationären Versorgung, wenn es erst durch gesundheitliche Komplikationen zu einer Weiterbehandlung des Patienten im Krankenhaus kommt (, Urteil vom 27.11.2014, Az. B 3 KR 12/13 ) (zur Kommentierung des Urteils des Bundessozialgerichts siehe „CT-Retax-Kompass“ Nr. 7/2015 - kostenlos unter www.ct-retax-kompass.de ). |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ vom 24. November 2015)
Quelle: ID 43571800