10.12.2020 · Fachbeitrag · Sozialrecht
Verurteilung eines Apothekers wegen Betrug beim Betrieb eines MVZ weitgehend rechtskräftig
| Beteiligt sich ein Apotheker treuhänderisch über einen Vertragsarzt als Strohmann an einer MVZ-GmbH, um so die Gründungsvoraussetzungen des § 95 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V zu erlangen, ist er wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu verurteilen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 19.08.2019, Az. 5 StR 558/19, Abruf-Nr. 218544 ). |
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