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  • 23.05.2013 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Aus vermögensrechtlichen Straftaten folgt regelmäßig Widerruf der Approbation

    | Die rechtskräftige Verurteilung wegen vermögensrechtlicher Straftaten zieht regelmäßig den Widerruf der Approbation nach sich (Verwaltungs­gerichtshof [VGH] Bayern, Urteil vom 23.1.2013, Az. 21 ZB 12.2249, Urteil unter www.dejure.org ). |