· Fachbeitrag · Strafrecht
Betrug durch Abgabe verbilligter Klinikmedikamente als normale Apothekenware
von RA Dr. Carsten Wegner, Kanzlei Krause - Lammer - Wattenberg, Berlin
| Weil ein Apotheker verbilligt eingekaufte Klinikmedikamente als normale Apothekenware an Heime, Gefängnisse, Arztpraxen und Patienten verkauft hat, ist er wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 446 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden (Landgericht Lübeck, Urteil vom 12.8.2011, Az: 6 KS 9/11, Abruf-Nr: 113074). |
Hintergrund
Der angeklagte Apotheker war als Krankenhausapotheker berechtigt, bei Pharmaunternehmen Medikamente sowohl für die ambulante Versorgung von Patienten als auch für Kliniken zu kaufen. Zwischen 2004 und 2008 hat er die ausschließlich für die Versorgung von Krankenhäusern bestimmten Arzneien anderweitig veräußert, unter anderem an Alten- und Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten, Privatpersonen und Ärzte. Hierdurch ist sieben Pharmaherstellern ein Schaden in Höhe von etwa 1 Mio. Euro entstanden, da die für Krankenhäuser vorgesehenen Medikamente im Einkauf günstiger sind als die für die ambulante und private Nutzung vorgesehenen Medikamente.
Praxishinweise
Strafrechtliche Hauptverhandlungen gegen Apotheker sind - auch weiterhin - ein Ausnahmefall. Je größer allerdings der verursachte Schaden ist, umso unwahrscheinlicher wird eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage oder eine Erledigung im Strafbefehlswege.
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