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  • · Nachricht · Strafrecht

    BGH: Das Inverkehrbringen von Zytostatika ohne Zulassung ist für den Apotheker strafbar

    | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat - mit Auswirkungen für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle im Bundesgebiet - über die Reichweite der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur Behandlung krebskranker Patienten (Zytostatika) entschieden und insofern eine Strafbarkeit des Apothekers bejaht. Die Einzelheiten zu dieser Rechtsprechung lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2013 unter www.ct-retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 29. Juli 2013)

    Quelle: ID 39981710