· Nachricht · Strafrecht
Widerrechtliche Versorgung mit Medikamenten zu Klinikpreisen begründet nicht zwingend Betrug
| Werden preisgebundene Arzneimittel unzulässigerweise günstiger als Krankenhausware bezogen und abgerechnet, entsteht den liefernden Pharmaherstellern nur dann ein Verkaufs- und Rabattschaden, wenn deren alternative Absatzmöglichkeit zu dem höheren Offizinpreis gesichert erscheint. Einzelheiten zu diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs lesen Sie unter www.ct-retax-kompass.de . |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 10. Oktober 2013)
Quelle: ID 42313459