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  • · Nachricht · Strafrecht

    Widerrechtliche Versorgung mit Medikamenten zu Klinikpreisen begründet nicht zwingend Betrug

    | Werden preisgebundene Arzneimittel unzulässigerweise günstiger als Krankenhausware bezogen und abgerechnet, entsteht den liefernden Pharmaherstellern nur dann ein Verkaufs- und Rabattschaden, wenn deren alternative Absatzmöglichkeit zu dem höheren Offizinpreis gesichert erscheint. Einzelheiten zu diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs lesen Sie unter www.ct-retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 10. Oktober 2013)

    Quelle: ID 42313459