22.04.2016 · Fachbeitrag · Versicherung
Kein Arbeitsunfall bei Spaziergang zum Frische-Luft-Schnappen
| Stürzt ein Arbeitnehmer während der Pause einer Fortbildungsveranstaltung bei einem Spaziergang, um frische Luft zu schnappen, und zieht sich dabei eine Handgelenksfraktur zu, so ist das kein Fall für die Unfallversicherung (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2015, Az. L 17 U 325/13, Abruf-Nr. 146091 ). |
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