20.07.2018 · Fachbeitrag · Versicherungen
Sturz am Probearbeitstag kann Arbeitsunfall sein
| Lädt ein Arbeitgeber einen Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch zu einem unentgeltlichen Probearbeitstag ein, und stürzt der Bewerber dabei, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt aus Sicht des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn der Bewerber dabei objektiv die zu dieser Zeit und an diesem Ort notwendige Arbeit verrichtet und der Arbeitgeber diesbezüglich ein konkretes Weisungsrecht hat (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.12.2017, Az. L 6 U 82/15, Abruf-Nr. 201095 ). |
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