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  • 22.01.2019 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    1-Euro-Grenze bei Geschenken gilt auch gegenüber Fachkreisen

    | Zuwendungen von Apothekern an Ärzte unterliegen nach Ansicht des Landgerichts (LG) Köln der vom Bundesgerichtshof (BGH) gezogenen 1-Euro-Grenze. Zuwendungen oberhalb dieser Grenze sind danach keine geringwertigen Kleinigkeiten mehr und damit grundsätzlich rechtswidrig. Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche von Wettbewerbern drohen (LG Köln, Urteil vom 4.5.2018, Az. 84 O 285/17, Urteil unter www.dejure.org ). |