23.09.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Anforderungen an die Lesbarkeit der Pflichtangaben nach Heilmittelwerbegesetz
| Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat die Anforderungen an die Lesbarkeit des Hinweises „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ innerhalb von Werbung gegenüber Laien präzisiert (OLG Köln, Urteil vom 01.07.2016, Az. 6 U 151/15, Urteil unter www.dejure.org ). |
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