08.03.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Bestätigt: Kuschelsocken sind unzulässige Zugabe bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln
| Kuschelsocken oder Geschenkpapier zum Rezept sind unzulässig: Solche Gutscheine der Apotheken stellen aus Sicht des Verwaltungsgerichts (VG) Münster einen verbotenen Rx-Bonus dar. Dabei sei unerheblich, welchen Wert die Artikel hätten (VG Münster, Urteil vom 12.11.2015, Az. 5 K 954/14, Urteil unter www.dejure.org ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig