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BGH verbietet Skonti auf Rx-Arzneimittel
| Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am 08.02.2024 das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg, das ausführlich begründet hatte, warum bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein Skonto von höchstens 3,15 Prozent von den Großhändlern gegenüber den Apotheken zulässig ist. Ob das Urteil überhaupt für alle Apotheken gilt und welche wirtschaftlichen Folgen es für die Apothekenlandschaft haben wird, kann allerdings erst die Urteilsbegründung zeigen. Diese muss der BGH innerhalb von fünf Monaten vorlegen. |
Weiterführender Hinweis
Quelle: ID 49913469