· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
EuGH: Deutsche Preisbindung für Arzneimittel ist europarechtswidrig
von RA Andreas Frohn LL.M., Köln, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt gegen die europarechtlich garantierten Grundfreiheiten (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 19.10.2016, Az. C‑148/15, Urteil unter www.dejure.org ). Die Folge ist, dass die Preisbindung (nur) für ausländische Versandapotheken nicht mehr gilt. Diese dürfen also - anders als deutsche Apotheken - insbesondere Boni und Gutschriften bei der Bestellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gewähren. |
Hintergrund der Entscheidung
Der Streit darum, ob und inwieweit Apotheken aus dem europäischen Ausland sich an die deutschen Vorschriften zur Preisbindung halten müssen, hat eine lange Tradition. Angetrieben durch immer neue Marketingaktionen gerade niederländischer Versender mussten sich die deutschen Gerichte mit der Frage auseinandersetzen, ob die Preisbindungsvorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Verbindung mit der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auch in grenzüberschreitenden Konstellationen gelten. Zuletzt entschied der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Jahr 2012, dass die deutschen Vorschriften für den Apothekenabgabepreis auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten, die Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Wege des Versandhandels abgeben. Der deutsche Gesetzgeber wollte im Anschluss an die Entscheidung weiterem Streit vorbeugen und schuf mit § 78 Abs. 1 S. 4 AMG eine genau dieser Entscheidung entsprechende klarstellende Regelung.
Die Europäische Kommission jedoch war mit dieser Regelung nicht einverstanden und leitete gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Preisbindungsvorschriften schränkten den grenzüberschreitenden Warenverkehr ungerechtfertigt ein. Als es vor dem Landgericht und sodann Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu einem neuerlichen Streit über die Preisbindung kam, legte das OLG Düsseldorf dem EuGH im vergangenen Frühjahr vor dem Hintergrund der Auffassung der Kommission die Frage der Vereinbarkeit von freiem Warenverkehr und der deutschen Preisbindung vor.
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