11.12.2015 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Zukunft der deutschen Defekturvorschrift
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren Zweifel an der Vereinbarkeit der nationalen Regelung zur Zulassungsfreiheit von Defekturarzneimitteln und der entsprechenden Vorschrift der Richtlinie 2001/83/EG geäußert (BGH, Urteil vom 16.4.2015, Az. I ZR 130/13, Urteil unter www.dejure.org ). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens darüber zu befinden, ob die deutsche Regelung tatsächlich europarechtswidrig ist. |
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