16.02.2017 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
„Exklusiv in Ihrer Apotheke“: Werbung für Kosmetikprodukte kann irreführend sein
| Werbung für Kosmetikprodukte mit der Aussage „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ ist irreführend, wenn die beworbene Ware über den sogenannten Graumarkt auch in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie Drogerien gelangt (Landgericht [LG] Hamburg, Urteil vom 17.11.2016, Az. 327 O 90/16, Urteil unter www.dejure.org ). |
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