Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Importarzneimittel: Apotheke muss Preisgünstigkeit gegenüber Rabattarzneimittel nicht selbst prüfen

    | Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurde bereits zum 1. Januar 2011 in § 129 Abs. 1 S. 7 Sozialgesetzbuch (SGB) V bestimmt, dass die Verpflichtung der Apotheken zur vorrangigen Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel auch für importierte Arzneimittel und ihre Bezugsarzneimittel gilt. Die Norm wirft in der aktuellen Apothekenpraxis deshalb Fragen auf, weil ein importiertes Arzneimittel unter Umständen tatsächlich wirtschaftlicher sein kann als das rabattierte (originale) Bezugsarzneimittel. Was in solchen Fällen konkret für die Apotheker/innen und ihre Prüfpflichten gilt, erläutert der „CT-Retax-Kompass“ Nr. 4/2012. |

     

    (Pressemitteilung von IWW-Institut und www.ct-retax-kompass.de vom 18. April 2012)

    Quelle: ID 32748810