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  • · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Oberlandesgericht München stärkt Arzneimittelpreisbindung

    | Das Oberlandesgericht (OLG) München stärkt die bundeseinheitliche Arzneimittelpreisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten und damit auch den Verbraucherschutz im deutschen Gesundheitswesen. Das bayerische Gericht weist in einem aktuellen Fall die Berufung einer niederländischen Versandapotheke gegen ein Urteil des Landgerichts München zurück. |

     

    In einem mehrjährigen wettbewerbsrechtlichen Verfahren wurde dort die Gewährung von Boni zwischen drei und neun Euro im Jahr 2012 als Verstoß gegen das geltende Arzneimittelpreisrecht festgestellt. Unter Berücksichtigung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 begründet das OLG München seine Entscheidung nun wie folgt: „Die bundesdeutschen Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung sind weder nach der zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Werbeaktion maßgeblichen noch auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechtslage wegen Verstoßes gegen die gemäß Art. 28 ff. AEUV gewährleistete Warenverkehrsfreiheit unionsrechtswidrig.“ Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hatte die Klage mit Unterstützung der ABDA ‒ Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eingereicht. Das OLG München hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 50034423