17.06.2015 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Ofenkrusti und Wasserweck auf Rezept? Kommt nicht in die Tüte!
| Ein weiterer Fall im Zusammenhang mit preisgebundenen Arzneimitteln und Zuwendungen an Apothekenkunden bei der Rezepteinlösung beschäftigt die Gerichte: „Ofenkrusti“ und „Wasserweck“ als kleine Aufmerksamkeiten verstoßen gegen das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt, Beschluss vom 2.4.2015, Az. 6 U 17/15, Beschluss unter www.dejure.org ). |
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