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  • 21.09.2017 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Preisauszeichnung von Waren im Schaufenster nach neuer BGH-Entscheidung nicht mehr erforderlich

    | Das Ausstellen einer Ware im Schaufenster ohne Preisaussage stellt aufgrund des reinen Präsentationscharakters noch kein Angebot dar. Es wird somit nicht von der Pflicht zur Preisangabe gemäß § 4 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) erfasst. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Ende der Preisauszeichnungspflicht im Schaufenster besiegelt (Urteil vom 10.11.2016, Az. I ZR 29/15, Abruf-Nr. 191443 ). Sie dürfte für die zukünftige Schaufenstergestaltung in Apotheken von erheblicher Bedeutung sein. |