· Nachricht · Wettbewerbsrecht
Preisauszeichnungen müssen den Geboten der Preisklarheit und Preiswahrheit genügen
| In der Praxis hat neben der richtigen Werbung mit Preisen auch die richtige Preisauszeichnung große Bedeutung. Weil für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht geworben werden darf, müssen diese auch nicht ausgezeichnet werden. Interessant wird es beim Nebensortiment. |
Preisauszeichnungen müssen den Geboten der Preisklarheit und Preiswahrheit genügen. Der Verbraucher muss einfach und schnell abschätzen können, welche Kosten insgesamt auf ihn zukommen. Hier gilt grundsätzlich die Preisangabenverordnung (PAngV), die festlegt, ob und wie Preise angegeben werden müssen.
Quelle: ID 45246884